Alles über Gas

Tarif A

bis 75 kW Leistung

Der Tarif A gilt für Ein- und kleinere Mehrfamilienhäuser, welche Gasgeräte bis 75 kW für die Raumheizung und die Warmwasseraufbereitung einsetzen.

Standartmässig ist ein Anteil von 20% Biogas enthalten. Biogas aus der Schweiz ist von der CO2-Steuer befreit. Die anteilmässige Reduktion der CO2-Abgabe ist in den Preisen berücksichtigt. Mit der Erhöhung des Biogas-Anteils leistet die SO-ENERGIE einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Der Bezüger bezahlt einen Arbeitspreis pro bezogene Kilowattstunde sowie eine jährliche Grundgebühr pro Gasmesser und die gesetzlichen Abgaben.

Arbeitspreis:

13.30 Rp./kWh

Grundgebühr:

90.00 CHF/Jahr

 

Tarif B

ab 75 kW Leistung, nicht abschaltbar

Der Tarif B gilt für grössere Mehrfamilienhäuser, Gewerbe- und Industriebetriebe, welche Gasgeräte über 75 kW für die Raumheizung und die Warmwasseraufbereitung einsetzen. Der Bezüger bezahlt einen Arbeitspreis pro bezogene Kilowattstunde sowie eine jährliche Grundgebühr pro Gasmesser und die gesetzlichen Abgaben.

Arbeitspreis:

12.05 Rp./kWh

Grundgebühr:

27.00 CHF/kW/Jahr

 

Tarif C

ab 75 kW Leistung, abschaltbar

Der Tarif B gilt für grössere Mehrfamilienhäuser, Gewerbe- und Industriebetriebe, welche Gasgeräte über 75 kW für die Raumheizung und die Warmwasseraufbereitung einsetzen. Der Bezüger bezahlt einen Arbeitspreis pro bezogene Kilowattstunde sowie eine jährliche Grundgebühr pro Gasmesser und die gesetzlichen Abgaben.

Arbeitspreis:

12.05 Rp./kWh

Grundgebühr:

8.00 CHF/kW/Jahr

 

Netznutzungsentgelt

Der Netznutzungstarif wird für den Transport der Energie über das lokale Verteilnetz bis zu Ihnen nach Hause erhoben. Die Netznutzung ist pro Kundengruppe diskriminierungsfrei einheitlich anzuwenden.

N1 (bis 75 kW):

2.80 Rp./kWh

N2 (bis 500 kW):

2.40 Rp./kWh

N3 (ab 500 kW):

2.00 Rp./kWh

 

Der Gasverbrauch wird in Betriebskubikmetern (m3) über den Zähler gemessen und wird anschliessend mit der Zustandszahl (welche Druck und Temperatur berücksichtigt) und den mittleren Brennwert (Heizwert Ho) in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet.

Beim im Niederdrucknetz üblichen Betriebsdruck von 22 mbar gilt:

m3 x Zustandszahl 0.9318 x Brennwert 11.4474 (für das Jahr 2024) = kWh

 

Die Zählergebühr wird auf das Jahr verteilt erhoben und ist unabhängig vom Verbrauch zu bezahlen. Diese beträgt:

Zählertyp G4                            CHF   72.00 / Jahr

Zählertyp G6                            CHF   72.00 / Jahr

Zählertyp G10                          CHF 120.00 / Jahr

Zählertyp G16                          CHF 120.00 / Jahr

Grössere Zählertypen sowie die Fernauslesung werden gemäss Konditionen des Gaslieferungs- respektive Netznutzungsvertrages verrechnet.

 

CO2-Abgabe

Gemäss Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG ist der Abgabesatz auf Erdgas ab 1. Januar 2024 neu 2.156 Rp./kWh. Im Vergleich mit Heizöl ist der Brennstoff Erdgas CO2 armer, daher ist die Abgabe auch tiefer.

 

Sicherstellungsabgabe

Die Geltungsdauer der Bundesverordnung Verordnung über die Sicherstellung der Lieferkapazitäten bei einer schweren Mangellage in der Erdgasversorgung (VSLE) vom 18.05.2022 wurde bis am 30. September 2025 verlängert. Die gesetzliche Sicherstellungsabgabe wird daher wie letztes Jahr ab 1. Oktober 2024 bis 30. April 2025 erhoben. Diese wird neu 0.11 Rp./kWh betragen und auf der Rechnung separat ausgewiesen. Damit werden der Kauf von zusätzlichen Speicherkapazitäten und die Sicherung von Optionen für zusätzliche Gaslieferungen finanziert. Diese Massnahmen werden als Vorsorge für eine allfällige Gasmangellage ergriffen.

Es gelten die jeweils gültigen Tarife und Anschlusskonditionen.

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Energie sparen – unsere Tipps